KGV "An der großen Eiche" Kleingartenverein eiche
Die Wertermittlung


6 Rückgabe und Entschädigung

6.1 Die Rückgabe der zu entschädigenden Fläche erfolgt in dem Zustand wie bei der Ortsbesichtigung. Die Kosten der Beräumung trägt der Entschädigungspflichtige. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

6.2 Die bei der Wertermittlung ermittelte Entschädigungssumme und sonstige Zahlungen nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung sind innerhalb von vier Wo- chen nach Bestandskraft der Wertermittlung, spätestens jedoch einen Monat vor Wirksamwerden der Kündigung auf ein Konto des Zwischenpächters, der es treuhän- derisch verwaltet, zu zahlen. Die Auszahlung der Beiträge an die jeweils Berechtigten erfolgt unverzüglich, sobald das Pachtverhältnis beendet und der Kleingarten an den Entschädigungsverpflichteten übergeben worden ist. Eventuelle vom Berechtigten verursachte Beräumungskosten sind in Abzug zu bringen. Abweichende Vereinba- rungen sind möglich.

7 Kosten der Wertermittlung Die Wertermittler sollten in Anlehnung an das Justizvergütungs- und Entschädi- gungsgesetz vom 05. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fas-sung vergütet werden. Die Kosten der Wertermittler hat der Entschädigungsverpflich- tete zu tragen. Diese sind gleichzeitig mit der Entschädigung fällig.

8 Wertermittlung von Gebäuden in Kleingärten

8.1 Zu entschädigende Gebäude in Kleingärten umfassen insbesondere Gartenhäuser und Lauben, Geräteschuppen und Anbauten sowie überdachte Freisitzflächen, welche gemäß § 3 und § 20 a BKleingG rechtmäßig errichtet wurden.

8.2 Bei der Sachwertermittlung von Gebäuden ist grundsätzlich von den Normalherstel- lungskosten am Wertermittlungsstichtag auszugehen. Die Normalherstellungskosten zum Basisjahr 2000 sind zur Ermittlung dieses Wertes aus der Bruttogrundfläche des Gebäudes multipliziert mit dem vom Wertermittler zugeordneten Bauklassenbasis- preis zu berechnen und dieses Ergebnis ist mit dem aktuellen Baupreisindex Sachsen anzupassen. Grundlagen der Bauklassenbasiswerte (s. Anlage) sind geprüfte Durch- schnittskalkulationen von Handwerksfirmen unter Einbeziehung handelsüblicher Laubenangebote sowie die Eigenleistungen der Kleingartenpächter selbst. Nicht ein- geschlossen sind im Bauklassenbasispreis die Baunebenkosten.

Für die Bewertung einzelner Bauleistungen an Gartenhäusern durch Handwerker bzw. Kleingartenpächter wurden die Verdienststrukturerhebungen des Statistischen Landesamtes Sachsen für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Baugewerbe des Jah- res 2001 zugrunde gelegt. Als Vergleichswerte dienten auch Richtwertvorgaben des Sachverständigenkuratoriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Lan- despflege in 31542 Bad Nenndorf.

8.3 Entgegen den Vergleichswerten des Sachverständigenkuratoriums Bad Nenndorf wurden in der Wertermittlungsrichtlinie Richtwerte vorgezogen, welche als Höchst- bzw. Idealwerte gelten und mit dem jeweils gültigen Baukostenindex aufzurechnen sind.

Preisabschläge für nicht vorhandene bzw. nicht handwerksgerecht hergestellte Bau- werksteile sind vom Wertermittler vorzunehmen.

Abschreibungen sind entsprechend dem Alter anhand der vorgegebenen Gesamtnut- zungsdauer zu tätigen. Gebäudesanierungen oder Modernisierungen können ggf. zur Verlängerung der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer führen.

Grundlage korrekter Sach- und Zeitwertermittlung von Gebäuden in Kleingärten ist der vom Wertermittler festgestellte Gesamtzustand am Wertermittlungsstichtag.

8.4 Die gesetzten Richtwerte für bis zum Jahr 1990 in sächsischen Kleingärten verbreitet errichteten Typenlauben und Bungalows basieren auf deren Gebrauchswert, Ausstat- tung und eingeschätzter Gesamtnutzungsdauer im Vergleich mit derzeitig handelsüb- lichen Gartenhausangeboten einschlägiger Bau- und Gartenmärkte (Bauklassen 1 bis 7).

8.5 Die den einzelnen Bauklassen zugeordneten Basispreise gelten als Idealwerte bau- klassenkonformer Gebäudeherstellung. Die Wertminderung wegen Alters der Bau- lichkeiten bestimmt sich nach dem Verhältnis der vor Ort zu bestimmenden Rest- nutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der Gebäude entsprechend der anzuwen- denden Richtlinienbauklassen. Für Wertermittlungen gemäß § 11 BKleingG sind die Abschreibungstabellen nach „Ross“ verbindlich vorgegeben. Ist die bei ordnungs- gemäßem Gebrauch übliche Gesamtnutzungsdauer einer Baulichkeit durch Instand- setzung oder Modernisierung verlängert worden oder haben unterlassene Instandhal- tung oder andere Gegebenheiten zu einer Verkürzung der Restnutzungsdauer ge- führt, sind sachgerechte Auf- bzw. Abwertungen vorzunehmen.

8.6 Wertminderungen wegen Baumängel oder Bauschäden sind nach Erfahrungswerten oder auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am Wertermittlungsstichtag erfor- derlichen Kosten zu bestimmen. Sie sind jedoch nur dann in Anwendung zu bringen, wenn diese nicht bei vorab vorgenommenen Berechnungen wertmindernd berück- sichtigt wurden, z.B. durch Ansatz verminderter Richtlinienbasispreise oder verrin- gerter Restnutzungsdauer. Bei der Feststellung wertmindernder Aspekte ist zu unter- scheiden, ob Baumängel oder Bauschäden kurzfristig behoben werden können oder als dauerhafte, die Gesamtnutzungsdauer beeinflussende Faktoren zu bewerten sind. Für Gebäude, deren zweckorientierte Nutzungsmöglichkeit durch nicht oder nur 10sehr aufwendig zu behebende Mängel oder Schäden beeinträchtigt ist, ist vorrangig eine entsprechend verringerte Restnutzungsdauer anzusetzen.

8.7 Die bei allen Gebäudetypen angesetzten Festpreise für Elektroinstallation basieren auf den in Kleingärten zulässigen und allgemein vorhandenen Anschlüssen zum Be- trieb von Gartengeräten und Maschinen.

8.8 Der gesetzte Richtwert für rechtmäßig errichtete Unterkellerungen von Gartenhäu- sern berücksichtigt die erfahrungsgemäß sehr variablen Bauausführungen in Keller- tiefe, Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten sowie Qualität. Der Richtwert gilt als Idealwert sachgemäßer Bauausführung. Zulässige Unterkellerungen in Lauben und Gartenhäusern sind aufgrund unterschiedlicher Raumhöhen als umbaute Räume in- nen zu vermessen. Mit diesen Maßen ist die Größe der Unterkellerung in Kubikme- tern zu berechnen. Der Wert wird dann durch Multiplikation dieser Angabe mit dem Bauklassenbasispreis unter der Einbeziehung der Abschreibung entsprechend dem zugehörigen Gebäude ermittelt. Dabei ist ebenfalls der aktuelle Baupreisindex Sach- sen zu berücksichtigen.

8.9 Tatsächlich aufgewendete Baunebenkosten sind bei Nachweis dieser Kosten in die Wertermittlung zusätzlich einzubeziehen.

8.10 Verzichtet wurde auf die Richtwertvorgabe für Anbaudächer (Schleppdächer) und Anbaukombinationen für überdachte Sitzflächen, da solche Baulichkeiten erfah- rungsgemäß erhebliche Unterschiede in Qualität und Bauausführung aufweisen. Der Sach- und Zeitwert solcher Garteneinrichtungen ist anhand üblicher Material- und Errichtungskosten unter Beachtung der Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln.

9. Wertermittlung von kleingärtnerischen Kulturen und Anpflanzungen

Der Wert eines Obstgehölzes errechnet sich aus dem Wert nach der Pflanzung (Pflanzwert) und dem für die Dauer der Zeit des ansteigenden Ertrages angesetzten jährlichen Wertzuwachs (Herstellungswert). Bei Erreichen des Vollertragsstadiums beginnt die Altersabschreibung, die im Normalfall linear vorgenommen wird. Der Herstellungswert ist als Idealwert anzusehen und somit oberste Grenze. Bezugspunktfür die Gesamtlebensdauer ist dabei die durchschnittlich anzunehmende Ertragsdauer des jeweiligen Obstgehölzes.

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Blumen im Gartenverein
Kleingartenverein An der großen Eiche ▷ Kleingartenverein in Leipzig

Die Flächen für Obstbäume, Sträucher, Gemüse, Blumen und Rasen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Mindestens ein Drittel der Fläche der Parzelle ist für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen. Der übrige Teil kann als Erholungsfläche mit Ziersträuchern, Blumen und Rasen angelegt werden. Für jeden Hobbygärtner findet sich etwas Schönes für sein persönliches Grün, egal ob Kräuter, Stauden oder einfache Wiesenblumen. Eine bunte Mischung ist besonders gut, da sich die Blütezeiten so über das ganze Jahr verteilen und man sich stets an den Farbtupfern im Garten erfreuen kann. Blütezeit und Dauer der Blüte weisen einjährige und mehrjährige Gartenblumen enorme Unterschiede auf.
Während sich die Blüte einer kurzlebigen Gartenblume meist nur über die Sommermonate erstreckt, blühen ausdauernde Blumenstauden oftmals zu sehr variablen Zeiten und insgesamt wesentlich länger.

Bäume im Gartenverein
Kleingartenverein Gartenverein Blueten

Bäume sind ein wichtiger Bestandteil der

Gartengestaltung.
Bäume

spenden Schatten, sehen hübsch aus und fungieren als Sichtschutz, doch welche Bäume für den Garten geeignet sind, richtet sich vor allem nach der Größe des Grundstücks.
Die Arten- und Sortenvielfalt bei Bäumen ist enorm groß.Ein langsam wachsender Baum braucht viele Jahre, bis er eine ansehnliche Größe erreicht hat und das Grundstück prägen kann.
Der ideale Zeitpunkt, um einen Baum zu pflanzen, ist der Herbst.
Pflanzen Sie nur Bäume, die über die vorgesehene Fläche nicht hinauswachsen.
Ideal für kleine Gärten: Säulen und Kugelbäume.
Wie alle Gartenpflanzen haben auch Bäume ihre Vorlieben, was den Boden betrifft.

Tiere im Gartenverein
Kleingartenverein Voegel im Gartenverein

Tiere übernehmen zahlreiche Aufgaben in Rasen und Beet.
Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge bestäuben Obstbäume und Beerensträucher und sorgen so für viele Früchte.
Bei manchen

Tierarten

lohnt es sich, genauer hinzusehen, ob sie eine nützliche Funktion erfüllen.
Vögel wie Specht, Schwanzmeisen, Stieglitz, Elstern, Meisen, Amseln, Spatzen, Grünfinken,
Buchfinken, Zaunkönig, Rotkehlchen sind nützliche Insektenfresser.
Maulwürfe machen sich nicht unbedingt zu Freunden bei Gartenpächtern,
wenn er Tunnel gräbt und Maulwurfshügel aufwirft.
Mit dem Frühling und den ersten warmen Tagen erwachen viele

Tiere

aus ihrer Winterpause.


Informationen
Weder Wasser noch Strom entnommen – und trotzdem zahlen?
In Kleingärten erfolgt die Versorgung mit Strom und Wasser zumeist über von den Gartenfreunden gemeinschaftlich errichtete Anlagen mit einem Hauptzähler für die Anlage und Unterzählern für die Parzellen. Grundlage für die von den Leistungsbereitstellern geforderten Zahlungen für den Jahresverbrauch bilden der am Hauptzähler abgelesene Verbrauch und die Zählergebühr. Deshalb beinhaltet die vom Kleingärtner zu zahlende Wassergebühr sowohl einen variablen als auch einen festen (fixen) Bestandteil.
Der variable Anteil ist abhängig vom persönlichen Verbrauch, gemessen am Zähler in der Parzelle. Der fixe Bestandteil ergibt sich aus den Aufwendungen für die Möglichkeit, Wasser und Strom entnehmen zu können. Er beinhaltet sowohl die vom kommunalen Versorger geforderte Anschlussgebühr („Zählermiete“) als auch den unvermeidbaren Verlust an Wasser bzw. Strom beim Betreiben der Versorgungsanlage. Das heißt, dass jeder Anschlussinhaber ohne Ausnahme die fixen Gebühren zahlen muss, unabhängig davon, ob und wie viel Wasser und Strom er entnommen hat.
Wasserverluste entstehen nicht nur durch „Wasserklau“. Wasser, das durch das Entleeren der Leitung beim Abstellen oder durch deren Durchspülen beim Anstellen verloren geht, wird nur vom Hauptzähler, aber nicht von den Unterzählern erfasst. Weitere durch die Unterzähler nicht registrierbare Verluste können durch tropfende Wasserhähne, undichte Leitungen und defekte Unterzähler entstehen. Deshalb sollten die Unterzähler regelmäßig (Durchlaufkontrolle) und die Dichtigkeit der Leitungen (Kontrolle am Hauptzähler bei geschlossenen Wasserhähnen) kontrolliert werden.
Stromverluste entstehen durch den Eigenverbrauch der Unterzähler in Höhe von ca. 2 KWh je Monat. Es entsteht also ein Verbrauch, auch wenn man weder Wasser noch Strom entnommen hat. Da dem Kleingärtner Wasser und Strom durch den Verein als Eigentümer der Versorgungsanlagen nur zum Einkaufspreis (€/m³ bzw. Euro/KWh) berechnet werden dürfen, können sowohl die Verluste als auch die Zählermiete nicht einfach auf den Wasser bzw. Strompreis aufgeschlagen, sondern müssen extra ausgewiesen werden. Die dem Kleingärtner gestellte Rechnung muss demzufolge beinhalten:
• Verbrauch an Wasser (m³) bzw. Strom (KWh),
• anteilige Umlage für Verluste,
• anteilige Zählergebühr.
Notwendig ist Zählergebühren und Verluste anteilig je angeschlossene Parzelle umzulegen, damit jeder für die Möglichkeit Wasser bzw. Strom zu entnehmen gleichmäßig belastet wird.
Wären sie an den Verbrauch gekoppelt, würden die Verbraucher ungerechtfertigt belastet.
veröffentlicht vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.
Dr. Rudolf Trepte
Vielen Dank für diesen interresanten Beitrag.




Ehrenamt lohnt sich!
Ehrenamt lohnt sich!
Über eine Million Kleingärtner und über 120.000 Siedler und Eigenheimer sind bei den Gartenfreunden in Deutschland organisiert. Zunehmend engagieren sich Gartenfreunde und Gartenfreundinnen für die Gemeinschaft .Wir haben in unserem Kleingartenverein "An der großen Eiche" e.V. ein breit gefächertes Aufgabenspektrum. Die Möglichkeiten, bei uns einzusteigen, sind fast unbegrenzt. Ehrenamt bedeutet freiwilliges Engagement – sozial und kulturelli>. Nicht finan­zielle Triebkräfte, sondern der Wunsch und der Wille, dem Gemeinwohl zu dienen, sind hier am Werk. Wir brauchen euch.

Gartenfreunde

, die betreuen, organisieren, managen, verwalten, anleiten, feiern, schreiben, reden und vieles andere mehr können.

Jeder kann etwas tun! Traut euch und helft mit !

Hecken im Verein
Hecken im Gartenverein

Hecken können nicht nur zur Grundstücksbegrenzung, sondern auch sehr gut zur Gartengestaltung genutzt werden. Sie eignen sich hervorragend als Sicht-, Wind- und Lärmschutz, dienen als Schattenspender und erfüllen auch wichtige ökologische Aufgaben – als Filter gegen Staub, Schmutz und Abgase, aber besonders als Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Tiere.
Zu den immergrünen Hecken zählt der Kirschlorbeer, der durch seinen Wuchs und glänzende Blätter besticht. Ihn pflanzt man am besten im Halbschatten. Der Lebensbaum dagegen bevorzugt einen sonnigen Standort, ist robust und schnittverträglich und bietet guten Sicht- und Windschutz.
Laubgehölze werden in der Regel zweimal im Jahr geschnitten: Im Juni und im August/September. Nadelgehölze werden in der Regel nur einmal im Jahr (im Mai, kurz vor dem Austrieb) geschnitten. Grundsätzlich werden nur die einjährigen Triebe geschnitten. Für ein gleichmäßig dichtes und schönes Wachstum sollten
Heckenwände
immer trapezförmig geschnitten werden. Regel: Nach oben schmaler. Obere Breite um 1/10 der Höhe weniger.Zu den immergrünen Hecken zählt der Kirschlorbeer, der durch seinen Wuchs und glänzende Blätter besticht. Ihn pflanzt man am besten im Halbschatten. Der Lebensbaum dagegen bevorzugt einen sonnigen Standort, ist robust und schnittverträglich und bietet guten Sicht- und Windschutz.

Rasen im Verein
Rasen im Kleingartenverein

Einen schönen Rasen möchte doch jeder haben. Auf die richtige Pflege und den perfekten Aussaatzeitpunkt kommt es an. Es sollte weder zu warm noch zu kalt sein. Daher eignen sich sowohl das Frühjahr als auch der Spätsommer perfekt dafür. Regelmäßiges Mähen unterstützt die Rasenstruktur und lässt ihn dicht und grün nachwachsen.
April, Mai und September bieten die besten Klimabedingungen für die Rasenneuanlage. Die Mutterbodendecke sollte mindestens 15 cm dick sein. Damit der neue Rasen wächst und gedeiht, muss der Boden 1 bis 2 Spatenstich tief umgegraben werden. Steine, Wurzelreste, Unkräuter etc. entfernen. Nutzen Sie diese Arbeit, um schweren, lehmigen Boden mit 2 m³ Flusssand/Quarzsand pro 100 m² aufzulockern. In leichten, sandigen Böden sollten Sie 8-10 l Rindenhumus je m² einarbeiten. Alle Böden sollten auf jeden Fall mit 10 Litern Rasenerde je m² aufbereitet werden. Wenn es die Zeit erlaubt, sollte der Boden nach dem Auflockern 2 Wochen ruhen. Mit dem ersten Schnitt können Sie bei einer Höhe von 6-8 cm beginnen. Den
Rasen
auf 3-4 cm zurückschneiden. Zier- und Teppichrasen sollte nie höher als 4-6 cm werden und dann auf 2-3 cm zurückgeschnitten werden. Mähen Sie möglichst wöchentlich. Strapazier-, Spiel- und Sportrasen darf eine Höhe von 3-4 cm behalten. In Schattenlagen (Schattenrasen) sollte die Schnitthöhe nicht unter 5 cm liegen.
Wenn der Rasenschnitt nicht als Mulchmaterial liegen bleibt, sollten Sie den Rasen regelmäßig mit einem speziellen Rasendünger düngen. Düngen Sie mit Hilfe eines Streuwagens in Längs- und Querrichtung. Bei längerer Trockenheit den Rasen gut wässern. Düngen Sie nie bei frisch gemähtem Rasen! Rasen benötigt neben Nährstoffen auch ausreichende Wasser- und Luftzufuhr. Daher sollten Sie Ende März die Filzschicht aus Moosen und abgestorbenen Pflanzenteilen entfernen.

Richtig gießen
Richtig gießen Kleingartenverein

Pflanzen bestehen zu einem Großteil aus Wasser, manche Gemüse wie Tomaten und Salat sogar zu 90 Prozent. Ohne Wasser kann also keine Pflanze auskommen. In der Natur sind Pflanzen auf Regen angewiesen, im Garten können Sie bei Trockenheit mit Gießen nachhelfen. Und manchmal müssen Sie es sogar, denn viele Gartenpflanzen brauchen eine gleichmäßige Wasserversorgung, um zu gedeihen. Auch Nährstoffe und Dünger können nur aufgenommen werden, wenn sie in Wasser gelöst sind. Beim Gießen kommt es auf die Menge an: Zu viel Wasser ist genauso schädlich wie zu wenig. Und auch Wasserqualität, Wassertemperatur und der Zeitpunkt des Gießens spielen eine Rolle.Gießen Sie möglichst von unten direkt an die Wurzeln. So gelangt das Wasser dorthin, wo es gebraucht wird. Nasse Blätter sind anfälliger für Pilzkrankheiten. Außerdem verdunstet beim Überbrausen viel Wasser, ohne dass es von der Pflanze aufgenommen werden kann.Gießkannen aus Kunststoff sind günstig und leicht. Sie reichen für einen kleineren Garten oder die Terrasse völlig aus. Eine Brause sorgt für einen weichen Gießregen, der die Erde nicht auswäscht. Stabiler und langlebiger, aber auch etwas schwerer, sind Gießkannen aus Metall.







Gartenverein Leipzig | Kleingartenverein An der großen Eiche e.V.
Impressionen
Garten Weisheiten
Kannst Du Dein Haus nicht mehr erspähen,wird’s höchste Zeit zum Rasenmähen


Ärgere dich nicht darüber, dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber, das der Dornenstrauch Rosen trägt.


Dem Traurigen ist jede Blume ein Unkraut dem Glücklichen jedes Unkraut eine Blume


Zu hegen und zu pflegen sei bereit,das Wachsen überlaß der Zeit.


Warum denn warten von Tag zu Tag? Es blüht im Garten, was blühen mag.


Dumme rennen, Kluge warten, Weise gehen in den Garten.


Unkraut ist die Opposition der Natur gegen die Regierung der Gärtner.

Die Blumen machen den Garten, nicht der Zaun.

Im Herbst steht in den Gärten die Stille für die wir keine Zeit haben.

Späte Rosen im Garten lassen den Winter noch warten.

Nicht die Blumen und Bäume, nur der Garten ist dein Eigentum.

Der gestylte Garten kommt mir vor wie eine Besserungsanstalt für die Natur.

Man muss nicht erst sterben, um ins Paradies zu gelangen, solange man einen Garten hat.

Der Garten sei zur Lust, Auferbauung, Erquickung der Sinne und nicht zum Aufenthalt der Eitelkeit, welche die Weibsbilder so hoch ästimieren.

Wenn in hingebungsvoll gepflegten Gärten Gärtner nichts Unerwünschtes am falschen Platz wachsen lassen, kann es passieren, daß an anderem Platz das Unerwünschte spontan ins Kraut schießt.

Wer einen Garten hat, braucht weder Fitnessstudio noch Urlaub.

Wer das Neue im Garten nicht mitmacht, kann seinen alten Lieblingsblumen nicht gerade in die Augen sehen.

Wer die besten Früchte ernten will, muss auf den Baum steigen. Wem die verbeulten genügen, der wartet darauf, dass sie herunterfallen.

Am leuchtenden Sommermorgen Geh ich im Garten herum. Es flüstern und sprechen die Blumen, Ich aber, ich wandle stumm.

Der kürzeste Weg zur Gesundheit ist der Weg in den Garten.

Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten.

Unkraut nennt man die Pflanzen, deren Vorzüge noch nicht erkannt wurden.

Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt.

Unkraut ist alles, was nach dem Jäten wieder wächst.

Unkraut ist die Opposition der Natur gegen die Regierung der Gärtner.

Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er erfordert das, was in unserer Gesellschaft am kostbarsten ist, Zeit, Zuwendung und Raum.

Willst Du für eine Stunde glücklich sein, so betrinke Dich. Willst Du für drei Tage glücklich sein, so heirate. Willst Du für acht Tage glücklich sein, so schlachte ein Schwein und gib ein Festessen. Willst Du aber ein Leben lang glücklich sein, so schaffe Dir einen Garten

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