Merkblatt über die Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Gruppenunfall- und
Gruppenhaftpflichtversicherung der Kleingärtner
Mit diesem Merkblatt wollen wir Sie über die wesentlichen Ver-sicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen mit eini-gen Erläuterungen und Hinweisen des zwischen dem Stadtver-band Leipzig der Kleingärtner e.V. und den Generali Versi-cherungen abgeschlossenen Rahmenvertrages unterrichten. Es wird speziell für die Kleingärtner der Mitgliedsvereine des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V. Versicherungs-schutz gewährt gegen:
Feuer-
Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-,
Beraubungs-,
Sturm-/Hagel-,
Glasbruch- und
Elementar-Schäden.
Die Jahresprämie beträgt inkl. 19 %
Versicherungsteuer 40,– EUR
Maßgebend für den Umfang der Versicherung sind die:
Allgemeinen Bedingungen für die Neuwertversicherung von Wohngebäuden gegen Feuer, Leitungswasser- und Sturm-schäden (VGB 88) unter Beachtung der Änderungen im Rahmenvertrag,
Allgemeinen Bedingungen für die Neuwertversicherung des Hausrates gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Leitungswasser- und Sturmschäden (VHB 92) unter Beach-tung der Änderungen im Rahmenvertrag,
Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH 2003/ Kleingärtner),
Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW 2003/Kleingärtner).
Bitte beachten Sie, dass die Gefahr Leitungswasser nur über einen individuell abzuschließenden Zusatzvertrag zu versichern ist.
Der Feuer- und Sturm-/Hagelversicherungsschutz zum Neuwert erstreckt sich auf:
alle versicherten Baulichkeiten, die sich auf dem Kleingar-tengrundstück befinden inkl. Aufräumungs- oder Abbruch-kosten für Gebäude.
Schäden an Bäumen, Sträuchern, Ernten und Garten-kulturen sind nur gegen das Risiko Feuer versichert.
den Inhalt der versicherten Baulichkeiten, soweit diese bei einem Brand beschädigt oder vernichtet werden.
Der Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz zum Neuwert bezieht sich auf:
den Inhalt der versicherten Baulichkeiten (Lauben, Schup-pen, Gerätehäuser),
Schäden durch die Beschädigung oder Zerstörung der ver-sicherten Baulichkeiten sowie der versicherten beweglichen Inhaltsgegenstände der Gartenlauben (Vandalismusschä-den, sofern sie die Folgen eines Einbruchdiebstahls oder eines Einbruchdiebstahlversuches sind).
Der Elementarschaden-Versicherungsschutz gilt für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch für:
die versicherten Baulichkeiten, die sich auf dem Kleingrund-stück befinden,
den Inhalt der versicherten Baulichkeiten.
Versicherte Sachen:
Gegenstände, die zur Gartenbewirtschaftung gehören, infol-ge ihrer Ausmaße aber nicht in die Baulichkeiten einge-bracht werden können, sind versichert, wenn sie sich inner-halb des umzäunten Kleingartens befinden. Der Versiche-rungsschutz hierfür setzt aber voraus, dass die betreffenden Gegenstände angeschlossen, das heißt, so gesichert sind, dass sie ohne besondere Schwierigkeiten nicht entfernt werden können (Gartenmöbel sind über den Zusatzvertrag zu versichern),
Zum Inhalt der Baulichkeiten zählen die zur Bewirtschaftung eines Kleingartens notwendigen Geräte und Werkzeuge, fer-ner die für einen vorübergehenden Aufenthalt im Kleingarten notwendigen Lebensmittel (max. im Wert von 50,– EUR) sowie die zu einer zeitweiligen Übernachtung dienenden Sachen. Hierzu gehören nicht die von der Wohnung vor-übergehend in die Laube verbrachten Hausratgegenstände. Fremdes Eigentum ist ebenfalls nicht versichert.
Versicherungssummen |
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a) |
Gebäude (Baulichkeiten) gegen Feuer-, Sturm-/Hagelschäden |
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zum Neuwert 5000,– EUR |
b) |
Inhalt der Baulichkeiten gegen Feuer-, Sturm-/Hagel- und |
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Einbruchdiebstahlschäden einschließlich |
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Vandalismusschäden |
zum Neuwert 2000,– EUR |
c) Elementarschäden an Gebäuden und Inhalt |
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zusammen bis max. |
500,– EUR |
Gebäudebeschädigungen anlässlich eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs einschließlich Vandalismusschäden (davon 100,– EUR Zaun
und Gartentor), unabhängig von einer even-
tuellen Unterversicherung bis 400,– EUR
Aufräumungs- und Abbruchkosten, unabhängig
von einer eventuellen Unterversicherung bis 1000,– EUR
f) |
Glasversicherung: Gebäudeverglasung der |
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Gartenlaube bis 3 m2 ohne Sonderverglasung |
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bis zu |
500,– EUR |
g) |
Aufräumungskosten für Bäume |
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Entschädigungsgrenze je Schadenereignis |
250,– EUR |
Weiterhin sind Beraubungsschäden der unter |
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Ziffer IV des Rahmenvertrages genannten Personen |
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versichert bis zum Höchstbetrag von |
2500,– EUR |
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Zu a), b), d) und e) ist die Vereinbarung einer höheren |
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Versicherungssumme möglich. |
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Diese Beantragung einer Zusatzversicherung bleibt dem Einzel-mitglied selbst überlassen und wird vom Stadtverband zur Vermeidung einer Unterversicherung – siehe VGB § 7 (2) und VHB 92 (§ 18) – ausdrücklich empfohlen. Grundlage dafür ist aber die Mitgliedschaft im Rahmenvertrag.
Einschlüsse und Risikobegrenzungen
In der Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung:
– Kleiderschäden pro Schadensereignis bis
maximal 250,– EUR
– Radios und Fernsehgeräte ganzjährig
mit einer Gesamthöchstsumme von 250,– EUR
In der Einbruchdiebstahlversicherung:
– Pumpen und Wasseruhren außerhalb
der Gartenlaube sind bis 250,– EUR
mitversichert, wenn sie an einem Eisen-oder Holzpfahl verankert sind.
In der Feuerversicherung:
– Schäden an der Umzäunung sind unbeschadet
der vorstehenden Versicherungssummen
zusätzlich mitversichert bis 250,– EUR
Ausschlüsse
Nicht versichert sind
Geräte der Unterhaltungselektronik, Schallplatten, Kasset-ten, CDs, Sat-Anlagen, Handys, Funkgeräte, Walkman und Musikinstrumente sowie deren Zubehörteile.
Achtung! Der zusätzliche Versicherungsschutz von Sat-Anlagen (max. 500,– EUR für 5,– EUR Prämie zusätzlich) ist möglich.